BEG-Förderung im Überblick
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das wichtigste Förderprogramm für den Heizungstausch in Deutschland. Seit 2024 gelten neue Fördersätze mit einem Stacking-System aus Grundförderung und Boni.
Fördersätze 2026:
| Komponente | Satz | Bedingung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30% | Jede Wärmepumpe |
| Klimageschwindigkeitsbonus | +20% | Austausch fossiler Heizung > 20 Jahre |
| Effizienzbonus | +5% | Natürliches Kältemittel oder Erdwärme |
| Einkommensbonus | +30% | Haushaltseinkommen < 40.000 €/Jahr |
| Maximaler Fördersatz | 70% | Deckelung |
Förderfähige Kosten: Maximal 30.000 € für die erste Wohneinheit. Bei einem Fördersatz von 55% sind das 16.500 € Zuschuss.
Klimageschwindigkeitsbonus im Detail
Der Klimageschwindigkeitsbonus von +20% ist der lukrativste Bonus. Sie erhalten ihn, wenn:
- Ihre aktuelle Heizung eine funktionsfähige Gas-, Öl- oder Kohleheizung ist, die mindestens 20 Jahre alt ist
- Oder: Sie eine Nachtspeicherheizung ersetzen (unabhängig vom Alter)
- Oder: Sie eine Gasetagenheizung in einem Mehrfamilienhaus ersetzen
Rechenbeispiel: - Wärmepumpe kostet: 22.000 € - Förderfähig: 22.000 € (unter 30.000 € Deckel) - Grundförderung 30%: 6.600 € - Klimabonus 20%: 4.400 € - Gesamt: 11.000 € Zuschuss (50%) - Ihre Kosten: 11.000 €
Antrag und Ablauf
Schritt-für-Schritt zum BEG-Zuschuss:
- Schritt 1: Energieberatung (optional, aber empfohlen) — Kosten werden zu 80% gefördert
- Schritt 2: Angebot von Fachbetrieb einholen
- Schritt 3: BEG-Antrag beim BAFA stellen (vor Auftragsvergabe!)
- Schritt 4: Zuwendungsbescheid abwarten
- Schritt 5: Auftrag erteilen und Wärmepumpe installieren
- Schritt 6: Verwendungsnachweis einreichen
Bearbeitungszeit: Aktuell ca. 4–8 Wochen bis zum Zuwendungsbescheid. Die Auszahlung erfolgt nach Einreichung des Verwendungsnachweises.
Kombinierbarkeit mit anderen Förderungen
BEG + KfW-Kredit: Der KfW-Ergänzungskredit (Programm 358/359) bietet zinsgünstige Darlehen bis 120.000 € für energetische Sanierungen. Kombinierbar mit dem BEG-Zuschuss.
BEG + Steuerbonus: Alternativ zum BEG-Zuschuss können Sie 20% der Handwerkerkosten über 3 Jahre steuerlich geltend machen (§35c EStG). Aber: BEG und Steuerbonus sind nicht kombinierbar für dieselbe Maßnahme.
BEG + kommunale Förderung: Viele Städte bieten zusätzliche Zuschüsse. Diese sind in der Regel mit dem BEG kombinierbar, solange die Gesamtförderung 90% der Kosten nicht übersteigt.
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