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Photovoltaik

Photovoltaik Förderung 2026: Alle Zuschüsse im Überblick

Photovoltaik|10 Min. Lesezeit|Hausbilanz Redaktion|6. Februar 2026
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Mehrwertsteuer-Befreiung: Der größte Förderhebel

Seit dem 1. Januar 2023 gilt ein Umsatzsteuersatz von 0% für die Lieferung und Installation von Solaranlagen, Batteriespeichern und den dazugehörigen Komponenten. Diese Regelung ist im Jahressteuergesetz 2022 (§ 12 Abs. 3 UStG) verankert und gilt weiterhin 2026.

Was unter die 0%-Regelung fällt:

  • Solarmodule und Wechselrichter
  • Batteriespeicher (auch bei Nachrüstung)
  • Montagesystem und Unterkonstruktion
  • Kabel, Stecker und Elektroinstallation
  • Montagekosten und Arbeitszeit
  • Balkonkraftwerke und Mini-PV-Anlagen

Voraussetzungen:

  • Anlage wird auf oder in der Nähe von Wohngebäuden installiert
  • Anlagengröße bis 30 kWp (Bruttoleistung)
  • Gilt auch für vermietete Wohngebäude
  • Keine Begrenzung der Speichergröße
Tipp
Die Mehrwertsteuer-Befreiung ist der mit Abstand größte Förder-Hebel für private Solaranlagen. Bei einer 10-kWp-Anlage mit Speicher für 20.000 Euro netto sparen Sie sich rund 3.800 Euro Mehrwertsteuer. Diese Ersparnis ist bereits in den aktuellen Marktpreisen eingepreist.

Für Anlagen über 30 kWp: Bei gewerblichen Anlagen oder Anlagen über 30 kWp auf Einfamilienhäusern gilt weiterhin der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19%. Allerdings können gewerbliche Betreiber die Vorsteuer ziehen, sodass der Effekt ähnlich ist.

Wichtig für Vermieter: Auch Solaranlagen auf vermieteten Mehrfamilienhäusern profitieren von der 0%-Regelung, solange die Anlage maximal 15 kWp pro Wohn- oder Gewerbeeinheit nicht überschreitet (maximal 100 kWp gesamt). Das Mieterstromgesetz ermöglicht zusätzlich die direkte Belieferung der Mieter mit günstigem Solarstrom.

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KfW-Förderprogramme für Photovoltaik

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet verschiedene Programme, die für Solaranlagen relevant sind. Im Gegensatz zu früheren Jahren gibt es 2026 keine direkten Tilgungszuschüsse mehr für reine PV-Anlagen, aber zinsgünstige Kredite und Kombi-Förderungen.

KfW 270 — Erneuerbare Energien Standard:

Das wichtigste Programm für private Solaranlagen. Es bietet zinsgünstige Kredite für die Finanzierung:

MerkmalDetails
KreditbetragBis zu 150.000 € pro Vorhaben
ZinssatzAb 3,5% effektiv (marktabhängig)
Laufzeit5, 10, 15 oder 20 Jahre
Tilgungsfreie Anlaufjahre1–3 Jahre möglich
SondertilgungGegen Vorfälligkeitsentgelt möglich
KombinationMit allen anderen Förderprogrammen kombinierbar

KfW 442 — Solarstrom für Elektroautos (wenn wieder aufgelegt):

Dieses beliebte Programm wurde 2023 eingeführt und ist aktuell ausgelaufen. Es bot einen Zuschuss von bis zu 10.200 Euro für die Kombination aus PV-Anlage, Speicher und Wallbox. Eine Neuauflage wird diskutiert — prüfen Sie den aktuellen Stand auf der KfW-Website.

Info
Die KfW-Kredite sind besonders interessant, wenn Sie die Solaranlage nicht vollständig aus Eigenkapital finanzieren möchten. Selbst bei einem Zinssatz von 3,5% ist die Rendite der Solaranlage (8–12%) deutlich höher als die Kreditkosten. Die Anlage finanziert sich also quasi von selbst.

KfW 261/262 — Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG):

Wenn Sie Ihre Solaranlage im Rahmen einer umfassenden energetischen Sanierung installieren, können Sie zusätzlich von der BEG-Förderung profitieren. Hier sind Tilgungszuschüsse von 5–25% möglich, abhängig vom erreichten Effizienzhausstandard.

Antragstellung: - KfW-Kredite müssen vor Beginn des Vorhabens (also vor Vertragsabschluss mit dem Installateur) beantragt werden - Der Antrag läuft über Ihre Hausbank (nicht direkt bei der KfW) - Bearbeitungszeit: 2–4 Wochen - Vorhabensbeginn ist erst nach Zusage erlaubt (Ausnahme: Planungsleistungen)

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Kommunale Förderung: Zuschüsse von Stadt und Land

Neben den bundesweiten Programmen bieten viele Bundesländer, Städte und Gemeinden eigene Förderprogramme für Solaranlagen. Diese sind oft besonders attraktiv, weil sie als direkte Zuschüsse (nicht rückzahlbare Förderung) gewährt werden.

Beispiele kommunaler Förderprogramme (Stand 2026):

Stadt/RegionFörderungBesonderheit
MünchenBis zu 0,40 €/Wp ZuschussFür Speicher: 300 €/kWh extra
StuttgartBis zu 350 €/kWpBonus für Gründachkombination
Freiburg150 €/kWp + 200 €/kWh SpeicherEines der ältesten Programme
HamburgBis zu 250 €/kWpZusätzlich Gründach-Pflicht bei Neubau
NRWprogres.NRW: SpeicherbonusFür Batteriespeicher ab 5 kWh
ThüringenSolar Invest: bis zu 900 €/kWpEines der großzügigsten Programme
BerlinSolarPLUS: Diverse ZuschüsseBeratung, Gutachten, Speicher
Achtung
Kommunale Fördermittel sind oft begrenzt und schnell ausgeschöpft. Informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, beim Landratsamt oder auf der Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de). Viele Programme werden zum Jahresbeginn aufgestockt.

Wie Sie kommunale Förderung finden:

1. Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de): Durchsuchbar nach PLZ und Fördergegenstand 2. Verbraucherzentrale: Bietet kostenlose Energieberatung und kennt regionale Programme 3. Lokaler Installateur: Erfahrene Solarteure kennen die regionalen Förderprogramme 4. Stadtverwaltung / Klimaschutzmanager: Direkte Anlaufstelle für kommunale Programme

Wichtig: Reihenfolge beachten! Die meisten kommunalen Förderprogramme müssen vor Beginn der Installation beantragt und bewilligt werden. Wer zuerst installiert und dann fördert, geht meist leer aus. Klären Sie deshalb alle Fördermöglichkeiten, bevor Sie den Installationsauftrag unterschreiben.

Kombination von Förderprogrammen: In der Regel können Sie bundesweite und kommunale Förderungen kombinieren. Die MwSt-Befreiung gilt sowieso, dazu kommen KfW-Kredite und lokale Zuschüsse. Achten Sie aber auf Kumulierungsgrenzen: Einige Programme begrenzen die Gesamtförderquote auf 60% der förderfähigen Kosten.

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Steuervorteile: Einkommensteuer und Abschreibung

Das Jahressteuergesetz 2022 hat die steuerliche Behandlung von Solaranlagen grundlegend vereinfacht. Für die meisten Eigenheimbesitzer gilt: Sie müssen sich um Steuern überhaupt nicht mehr kümmern.

Einkommensteuer-Befreiung (§ 3 Nr. 72 EStG):

Seit 2022 sind Einnahmen und Entnahmen aus Solaranlagen bis 30 kWp von der Einkommensteuer befreit. Das bedeutet:

  • Kein Gewerbeanmeldung nötig
  • Keine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nötig
  • Keine Anlage G in der Steuererklärung
  • Einspeisevergütung ist steuerfrei
  • Eigenverbrauch muss nicht als geldwerter Vorteil versteuert werden
  • Rückwirkend ab 2022 (Erstattung bereits gezahlter Steuern möglich)

Für wen lohnt sich die Gewerbeanmeldung trotzdem?

In seltenen Fällen kann es wirtschaftlich sinnvoller sein, die Solaranlage gewerblich zu betreiben:

  • Bei Anlagen über 30 kWp (hier besteht ohnehin Steuerpflicht)
  • Wenn Verluste aus der Anlage mit anderen Einkünften verrechnet werden sollen (Anfangsverluste durch hohe AfA)
  • Bei Volleinspeisung mit sehr hohem Ertrag
Tipp
Für über 95% aller Einfamilienhaus-Besitzer ist die Steuerbefreiung der richtige Weg. Sie sparen sich den gesamten bürokratischen Aufwand und die Steuerberaterkosten. Nur bei sehr großen Anlagen oder komplexen Konstellationen lohnt sich eine individuelle steuerliche Beratung.

Zusammenfassung: Ihre Förderstrategie 2026

Die optimale Förderstrategie für eine Einfamilienhaus-Solaranlage sieht so aus:

1. MwSt-Befreiung nutzen (automatisch, keine Antragstellung nötig) 2. Kommunale Zuschüsse prüfen und beantragen (vor Auftragserteilung!) 3. KfW-Kredit prüfen (wenn Fremdfinanzierung gewünscht, vor Auftragserteilung!) 4. Einspeisevergütung sichern (20 Jahre garantiert ab Inbetriebnahme) 5. Einkommensteuer-Befreiung genießen (automatisch, keine Antragstellung)

Mit dieser Strategie können Sie bei einer 10-kWp-Anlage mit Speicher Förderungen im Gesamtwert von 5.000 bis 10.000 Euro einstreichen — je nach Wohnort und Programm.

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