Mehrwertsteuer-Befreiung: Der größte Förderhebel
Seit dem 1. Januar 2023 gilt ein Umsatzsteuersatz von 0% für die Lieferung und Installation von Solaranlagen, Batteriespeichern und den dazugehörigen Komponenten. Diese Regelung ist im Jahressteuergesetz 2022 (§ 12 Abs. 3 UStG) verankert und gilt weiterhin 2026.
Was unter die 0%-Regelung fällt:
- Solarmodule und Wechselrichter
- Batteriespeicher (auch bei Nachrüstung)
- Montagesystem und Unterkonstruktion
- Kabel, Stecker und Elektroinstallation
- Montagekosten und Arbeitszeit
- Balkonkraftwerke und Mini-PV-Anlagen
Voraussetzungen:
- Anlage wird auf oder in der Nähe von Wohngebäuden installiert
- Anlagengröße bis 30 kWp (Bruttoleistung)
- Gilt auch für vermietete Wohngebäude
- Keine Begrenzung der Speichergröße
Für Anlagen über 30 kWp: Bei gewerblichen Anlagen oder Anlagen über 30 kWp auf Einfamilienhäusern gilt weiterhin der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19%. Allerdings können gewerbliche Betreiber die Vorsteuer ziehen, sodass der Effekt ähnlich ist.
Wichtig für Vermieter: Auch Solaranlagen auf vermieteten Mehrfamilienhäusern profitieren von der 0%-Regelung, solange die Anlage maximal 15 kWp pro Wohn- oder Gewerbeeinheit nicht überschreitet (maximal 100 kWp gesamt). Das Mieterstromgesetz ermöglicht zusätzlich die direkte Belieferung der Mieter mit günstigem Solarstrom.
KfW-Förderprogramme für Photovoltaik
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet verschiedene Programme, die für Solaranlagen relevant sind. Im Gegensatz zu früheren Jahren gibt es 2026 keine direkten Tilgungszuschüsse mehr für reine PV-Anlagen, aber zinsgünstige Kredite und Kombi-Förderungen.
KfW 270 — Erneuerbare Energien Standard:
Das wichtigste Programm für private Solaranlagen. Es bietet zinsgünstige Kredite für die Finanzierung:
| Merkmal | Details |
|---|---|
| Kreditbetrag | Bis zu 150.000 € pro Vorhaben |
| Zinssatz | Ab 3,5% effektiv (marktabhängig) |
| Laufzeit | 5, 10, 15 oder 20 Jahre |
| Tilgungsfreie Anlaufjahre | 1–3 Jahre möglich |
| Sondertilgung | Gegen Vorfälligkeitsentgelt möglich |
| Kombination | Mit allen anderen Förderprogrammen kombinierbar |
KfW 442 — Solarstrom für Elektroautos (wenn wieder aufgelegt):
Dieses beliebte Programm wurde 2023 eingeführt und ist aktuell ausgelaufen. Es bot einen Zuschuss von bis zu 10.200 Euro für die Kombination aus PV-Anlage, Speicher und Wallbox. Eine Neuauflage wird diskutiert — prüfen Sie den aktuellen Stand auf der KfW-Website.
KfW 261/262 — Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG):
Wenn Sie Ihre Solaranlage im Rahmen einer umfassenden energetischen Sanierung installieren, können Sie zusätzlich von der BEG-Förderung profitieren. Hier sind Tilgungszuschüsse von 5–25% möglich, abhängig vom erreichten Effizienzhausstandard.
Antragstellung: - KfW-Kredite müssen vor Beginn des Vorhabens (also vor Vertragsabschluss mit dem Installateur) beantragt werden - Der Antrag läuft über Ihre Hausbank (nicht direkt bei der KfW) - Bearbeitungszeit: 2–4 Wochen - Vorhabensbeginn ist erst nach Zusage erlaubt (Ausnahme: Planungsleistungen)
Kommunale Förderung: Zuschüsse von Stadt und Land
Neben den bundesweiten Programmen bieten viele Bundesländer, Städte und Gemeinden eigene Förderprogramme für Solaranlagen. Diese sind oft besonders attraktiv, weil sie als direkte Zuschüsse (nicht rückzahlbare Förderung) gewährt werden.
Beispiele kommunaler Förderprogramme (Stand 2026):
| Stadt/Region | Förderung | Besonderheit |
|---|---|---|
| München | Bis zu 0,40 €/Wp Zuschuss | Für Speicher: 300 €/kWh extra |
| Stuttgart | Bis zu 350 €/kWp | Bonus für Gründachkombination |
| Freiburg | 150 €/kWp + 200 €/kWh Speicher | Eines der ältesten Programme |
| Hamburg | Bis zu 250 €/kWp | Zusätzlich Gründach-Pflicht bei Neubau |
| NRW | progres.NRW: Speicherbonus | Für Batteriespeicher ab 5 kWh |
| Thüringen | Solar Invest: bis zu 900 €/kWp | Eines der großzügigsten Programme |
| Berlin | SolarPLUS: Diverse Zuschüsse | Beratung, Gutachten, Speicher |
Wie Sie kommunale Förderung finden:
1. Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de): Durchsuchbar nach PLZ und Fördergegenstand 2. Verbraucherzentrale: Bietet kostenlose Energieberatung und kennt regionale Programme 3. Lokaler Installateur: Erfahrene Solarteure kennen die regionalen Förderprogramme 4. Stadtverwaltung / Klimaschutzmanager: Direkte Anlaufstelle für kommunale Programme
Wichtig: Reihenfolge beachten! Die meisten kommunalen Förderprogramme müssen vor Beginn der Installation beantragt und bewilligt werden. Wer zuerst installiert und dann fördert, geht meist leer aus. Klären Sie deshalb alle Fördermöglichkeiten, bevor Sie den Installationsauftrag unterschreiben.
Kombination von Förderprogrammen: In der Regel können Sie bundesweite und kommunale Förderungen kombinieren. Die MwSt-Befreiung gilt sowieso, dazu kommen KfW-Kredite und lokale Zuschüsse. Achten Sie aber auf Kumulierungsgrenzen: Einige Programme begrenzen die Gesamtförderquote auf 60% der förderfähigen Kosten.
Steuervorteile: Einkommensteuer und Abschreibung
Das Jahressteuergesetz 2022 hat die steuerliche Behandlung von Solaranlagen grundlegend vereinfacht. Für die meisten Eigenheimbesitzer gilt: Sie müssen sich um Steuern überhaupt nicht mehr kümmern.
Einkommensteuer-Befreiung (§ 3 Nr. 72 EStG):
Seit 2022 sind Einnahmen und Entnahmen aus Solaranlagen bis 30 kWp von der Einkommensteuer befreit. Das bedeutet:
- Kein Gewerbeanmeldung nötig
- Keine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nötig
- Keine Anlage G in der Steuererklärung
- Einspeisevergütung ist steuerfrei
- Eigenverbrauch muss nicht als geldwerter Vorteil versteuert werden
- Rückwirkend ab 2022 (Erstattung bereits gezahlter Steuern möglich)
Für wen lohnt sich die Gewerbeanmeldung trotzdem?
In seltenen Fällen kann es wirtschaftlich sinnvoller sein, die Solaranlage gewerblich zu betreiben:
- Bei Anlagen über 30 kWp (hier besteht ohnehin Steuerpflicht)
- Wenn Verluste aus der Anlage mit anderen Einkünften verrechnet werden sollen (Anfangsverluste durch hohe AfA)
- Bei Volleinspeisung mit sehr hohem Ertrag
Zusammenfassung: Ihre Förderstrategie 2026
Die optimale Förderstrategie für eine Einfamilienhaus-Solaranlage sieht so aus:
1. MwSt-Befreiung nutzen (automatisch, keine Antragstellung nötig) 2. Kommunale Zuschüsse prüfen und beantragen (vor Auftragserteilung!) 3. KfW-Kredit prüfen (wenn Fremdfinanzierung gewünscht, vor Auftragserteilung!) 4. Einspeisevergütung sichern (20 Jahre garantiert ab Inbetriebnahme) 5. Einkommensteuer-Befreiung genießen (automatisch, keine Antragstellung)
Mit dieser Strategie können Sie bei einer 10-kWp-Anlage mit Speicher Förderungen im Gesamtwert von 5.000 bis 10.000 Euro einstreichen — je nach Wohnort und Programm.
Berechnen Sie Ihre Solaranlage
Kostenloser, unabhängiger Solarrechner mit 20-Jahres-Finanzprognose
Solarrechner starten→